Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Drittnutzer

1. Geltung

(1) Diese Nutzungsbedingungen (“Drittnutzer-AGB”) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Paperless GmbH, Große Friedberger Straße 13-17, D-60313 Frankfurt am Main (“Paperless”) im Zusammenhang mit den im Einzelnen unter § ‎3 beschriebenen “Drittnutzer-Leistungen”.

(2) Die Drittnutzer-AGB werden Bestandteil aller Verträge über Drittnutzer-Leistungen, die Paperless mit natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (“Drittnutzer”) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote der Paperless, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


(3) Geschäftsbedingungen des Drittnutzers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Paperless ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Paperless‘ Bezugnahme auf Texte, in denen solche Geschäftsbedingungen enthalten oder erwähnt sind, ist kein Einverständnis mit deren Geltung.


(4) Änderungen der Drittnutzer-AGB kann Paperless dem Drittnutzer mit einfachem Brief, per E-Mail, De-Mail oder per Fax mitteilen. Soweit daraufhin kein schriftlicher Widerspruch bei Paperless innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird Paperless besonders hinweisen.

2. Weitere Begriffe

(1) Hostingdienst: Die logisch separierte Speicherplatzpartition in der Paperless-Cloud zur Speicherung der Drittnutzer-Daten.

(2) Drittnutzer-Daten: Alle Daten, die vom Drittnutzer in die Paperless-Cloud übermittelt werden.

(3) Paperless-Cloud: Der an das öffentliche Internet angebundene, von Paperless und/oder Dritten betriebene dezentrale Serververbund.

(4) Paperless-Kunde: Jede andere Person als der Drittnutzer, die mit Paperless einen Vertrag über die Nutzung von Paperless-Leistungen nach Maßgabe der Kunden-AGB von Paperless abgeschlossen hat.

(5) Paperless-Software: Sämtliche Computerprogramme, Datenbanken, Datenbestände (exklusive Drittnutzer-Daten) und sonstige Software, die Paperless dem Drittnutzer zur Nutzung der Drittnutzer-Leistungen bereitstellt.

(6) Signaturdienst: Der von Paperless angebotene webbasierte Dienst zur Erstellung, Bearbeitung, Signatur und Versand elektronischer Dokumente.


(7) Transaktion: Austausch, Änderung und/oder Signatur eines elektronischen Dokuments, das dem Drittnutzer von einem Paperless-Kunden über den Signaturdienst bereitgestellt wird.

(8) Zugangsdaten: Die dem Drittnutzer zur Gestattung des Zugangs zu Drittnutzer-Leistungen (insbesondere für Drittnutzer bereitgestellte elektronische Dokumente) bereitgestellten Daten (z.B. Hyperlinks, Passwörter).

3. Drittnutzer-Leistungen

(1) Paperless stellt Drittnutzern eine Reihe von Leistungen und Diensten zur Verfügung. Darunter fallen das Zusenden eines Hyperlinks zu einem Formular bzw. Dokument per E-Mail, die Möglichkeit ein Formular bzw. Dokument auszufüllen und elektronisch zu signieren und weitere damit verbundene Dienste.


(2) Die Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen durch Paperless gegenüber Drittnutzern erfolgt unentgeltlich und auf freiwilliger Basis. Der Drittnutzer erwirbt weder durch deren Bereitstellung noch Nutzung irgendein Recht, die Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen durch Paperless zu fordern.


(3) Der Vertrag über die Bereitstellung der Paperless-Leistungen kommt zustande, indem der Drittnutzer die Geltung der über https://paperless.io/ bereitgestellten und verlinkten Drittnutzer-AGB durch Klicken auf die Bestätigungs- und Übermittlungsfelder akzeptiert.


(4) Die Drittnutzer-Leistungen werden bereitgestellt, sobald Paperless dem Drittnutzer die Zugangsdaten mitgeteilt hat (in der Regel handelt es sich hierbei um einen geheimen Hyperlink mit einem sicheren Zugangstoken).


(5) Der Drittnutzer informiert sich über die wesentlichen Eigenschaften der Drittnutzer-Leistungen; bei Fragen oder Zweifeln lässt sich der Drittnutzer fachkundig beraten. Diese und sonstige Beratungsleistungen werden von Paperless nicht erbracht.


(6) Die Nutzung der Drittnutzer-Leistungen ist nur nach Angabe bestimmter personenbezogener Daten (z.B. Name und E-Mail Adresse) möglich; weitere Informationen hierzu finden Sie in den Paperless-Datenschutzinformationen für Drittnutzer.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1) Der Drittnutzer kann gegenüber Zahlungsansprüchen von Paperless nur mit rechtskräftig festgestellten oder durch Paperless anerkannten Forderungen aufrechnen.


(2) Zurückbehaltungsrechte des Drittnutzers gegenüber Paperless sind ausgeschlossen, soweit diese nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.


(3) Der Drittnutzer kann Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Paperless jeweils nur nach schriftlicher Zustimmung von Paperless auf Dritte übertragen; dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.

5. Nutzung der Paperless-Software

(1) Paperless räumt dem Drittnutzer ein nicht-ausschließliches, örtlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die Paperless-Software nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen dieses § 8 zu nutzen, jeweils ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der jeweiligen Transaktion mit einem Paperless-Kunden.


(2) Das Nutzungsrecht an der Paperless-Software entsteht (aufschiebend bedingt), sobald Paperless dem Drittnutzer die Zugangsdaten mitgeteilt hat (auflösend bedingt); es endet mit Zugang einer entsprechenden Widerrufserklärung beim Drittnutzer, spätestens aber mit Beendigung der Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen durch Paperless.


(3) Der Drittnutzer ist berechtigt, die Paperless-Software zu vervielfältigen, soweit dies zu ihrer vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Laden und Ablaufen lassen der Paperless-Software in den bzw. im Arbeitsspeicher des Endgeräts des Drittnutzers.


(4) Dem Drittnutzer ist untersagt, die Paperless-Software (i) unberechtigten Dritten zur Nutzung zu überlassen (z.B. Vermieten oder Verleihen der Zugangsdaten), (ii) öffentlich wiederzugeben oder (iii) öffentlich zugänglich zu machen.


(5) Die Dekompilierung der Paperless-Software ist dem Drittnutzer untersagt, soweit diese nicht nach Maßgabe des § 69e Abs. 1 UrhG (zur Herstellung ihrer Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen des Drittnutzers) zulässig ist.

6. Nutzung des Hostingdienstes

(1) Der Drittnutzer verpflichtet sich, (i) keine Daten in die Paperless-Cloud zu übermitteln, deren Veröffentlichung, Nutzung oder sonstige Verarbeitung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt und (ii) alle Daten, die der Drittnutzer in die Paperless-Cloud übermitteln will, jeweils vor ihrer Übermittlung unter Einsatz eines dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramms auf schädliche Komponenten zu prüfen und befallene bzw. beschädigte Daten nicht in die Paperless-Cloud zu übermitteln.


(2) Soweit die Drittnutzer-Daten urheberrechtlich und/oder urheberrechtsverwandt geschützte Werke darstellen oder Kopien solcher Werke beinhalten, erteilt der Drittnutzer hiermit seine Zustimmung und garantiert, soweit entsprechende Verwertungsrechte Dritten zustehen, deren Zustimmung jeweils zu jeglicher Verwertung dieser Daten, die zur Erbringung der Drittnutzer-Leistungen erforderlich ist.


(3) Der Drittnutzer ist nicht berechtigt, den ihm im Rahmen des Hostingdienstes bereitgestellten Speicherplatz Dritten zur Nutzung zu überlassen (z.B. Vermieten oder Verleihen der Zugangsdaten).


(4) Paperless ist zur jederzeitigen Sperre oder Löschung berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von Paperless gespeicherte Drittnutzer-Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Paperless von der Rechtswidrigkeit in Kenntnis setzen. Paperless hat den Drittnutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

7. Gewährleistung & Haftung

(1) Die vereinbarte Beschaffenheit der Drittnutzer-Leistungen ergibt sich ausschließlich aus diesen Drittnutzer-AGB. Paperless gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen über die Eignung der Drittnutzer-Leistungen für eine bestimmte vom Drittnutzer beabsichtigte Verwendung.


(2) Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen hat Paperless nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern sich aus § 7 Abs. 3 nichts Abweichendes ergibt.


(3) Soweit dem Drittnutzer ein Mangel der Drittnutzer-Leistungen bei Vertragsschluss bekannt war, sind Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Im Falle eines dem Drittnutzer bei Vertragsschluss unbekannten Mangels haftet Paperless nicht für Schäden die dem Drittnutzer infolge dieses Mangels entstehen; dies gilt nicht, soweit Paperless diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.


(4) Für Beschädigung oder Verlust von Drittnutzer-Daten einschließlich etwaiger Folgeschäden haftet Paperless nicht, soweit (i) diese auf dem Unterlassen des Drittnutzers beruhen, regelmäßig Sicherungskopien dieser Daten zu erstellen und (ii) die Wiederherstellung der beschädigten oder verlorenen Daten aus ordnungsgemäßen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre.


(5) § 7 (2), (3) und (4) gelten für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Paperless entsprechend.

8. Beendigung

(1) Unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsrechte von Paperless endet die Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen, sobald die jeweils zugrunde liegende Transaktion abgeschlossen oder abgebrochen wird.


(2) Mit Ende der Bereitstellung stellt Paperless die Drittnutzer-Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download in einem dauerhaft lesbaren und ausdruckbaren Dateiformat zur Verfügung.


(3) Sofern dem Drittnutzer im Zusammenhang mit den Drittnutzer-Leistungen Dokumentationen, Materialien oder sonstige Unterlagen durch Paperless überlassen wurden, ist der Drittnutzer bei Ende der Bereitstellung verpflichtet, diese Unterlagen zu löschen bzw. zu vernichten.

9. IT- & Datensicherheit

(1) Paperless führt Datensicherungen ausschließlich im eigenen betrieblichen Interesse durch. Es obliegt dem Drittnutzer, die Drittnutzer-Daten bedarfsgerecht gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern. Paperless weist darauf hin, dass Ausfälle und Störungen der zur Erbringung von Drittnutzer-Leistungen eingesetzten Technologie selbst bei Anwendung aller erforderlichen Sorgfalt auftreten und zum Verlust und/oder Beschädigung von Drittnutzer-Daten führen können.


(2) Der Drittnutzer verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen um die angemessene Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen Zugangsdaten, insbesondere deren Geheimhaltung gegenüber unautorisierten Personen, zu gewährleisten.

10. Datenschutz

(1) Paperless verarbeitet Drittnutzer-Daten und sonstige vom Drittnutzer an den Hostingdienst übermittelten personenbezogenen Daten jeweils als Auftragsverarbeiter (im Sinne von Art. 4 Nr. 8 der Verordnung EU/2016/679) desjenigen Paperless-Kunden, der den Drittnutzer zur Mitwirkung an einer Transaktion einlädt (und in der an den Drittnutzer gerichteten Einladungs-E-Mail als solcher benannt ist).


(2) Informationen zu den Umständen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Paperless-Kunden werden vom jeweiligen Paperless-Kunden bereitgestellt.

11. Sonstiges

(1) Soweit diese Drittnutzer-AGB nicht ausdrücklich Abweichendes regeln, sind Anfragen, Anzeigen, Mitteilungen und sonstige gegenüber Paperless abzugebende Mitteilungen jeweils per E-Mail an support@paperless.io zu richten. Paperless bleibt berechtigt, diesen Kontakt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Drittnutzer jederzeit zu ändern; die Änderung wird sieben (7) Kalendertage nach Zugang der Erklärung beim Drittnutzer wirksam.

(2) Die Beziehungen zwischen Paperless und dem Drittnutzer unterliegen ausschließlich dem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.


(3) Leistungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Paperless und dem Drittnutzer ist der Sitz von Paperless Frankfurt am Main (Deutschland).


(4) Falls der Drittnutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Paperless und dem Drittnutzer nach Wahl von Paperless Frankfurt am Main (Deutschland) oder der Sitz des Drittnutzers. Für Klagen des Drittnutzers gegen Paperless ist Frankfurt am Main (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


(5) Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Paperless-Software (einschließlich etwaiger Aktualisierungen) Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bzw. Nutzungsbeschränkungen im Ausland bestehen. Der Drittnutzer wird die jeweils anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften (v.a. der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union) einhalten. Die Bereitstellung der Drittnutzer-Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass dem Vorschriften des Export- und Importrechts sowie sonstiger anwendbarer Gesetze nicht entgegenstehen.


(6) Die Drittnutzer-AGB geben alle Abreden zwischen Drittnutzer und Paperless zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Paperless vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch die Bestimmungen dieser Drittnutzer-AGB ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.


(7) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Drittnutzer-AGB bedürfen der Schriftform. Soweit Drittnutzer-AGB nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung treffen, genügt zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung per Telefax oder E-Mail, falls dabei jeweils eine Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


(8) Soweit die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Paperless und dem Drittnutzer Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche beide Parteien nach dem Zweck und den wirtschaftlichen Zielsetzungen ihrer Vereinbarungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.